Wer Schnittholz bestellt, trifft schnell auf Begriffe wie Einschnittmaß, Fertigmaß, sägerau oder gehobelt. Besonders bei Kanthölzern, Balken und Pfosten ist wichtig zu wissen, auf welchen Bearbeitungszustand sich eine Maßangabe bezieht. Denn ein Holz, das im Sägewerk beispielsweise mit einem bestimmten Querschnitt eingeschnitten wird, muss nach Trocknung und weiterer Bearbeitung nicht mehr exakt dieses Maß besitzen. Die DIN EN 1313-1 berücksichtigt bei Nadelschnittholz deshalb ausdrücklich Maßabweichungen und Maßänderungen in Abhängigkeit von der Holzfeuchte.
Was ist das Einschnittmaß?
Das Einschnittmaß ist das Maß, auf das das Holz beim Einschnitt im Sägewerk gesägt wird. Es beschreibt also das Ausgangsmaß des gesägten Querschnitts. Auch im Holzfachhandel wird der Begriff entsprechend für das an der Sägemaschine eingestellte Maß verwendet.
Beispiel: Ein Kantholz wird mit einem Einschnittmaß von 100 × 100 mm gesägt. Damit ist zunächst beschrieben, mit welchem Querschnitt das Holz eingeschnitten wurde. Ob das Holz später noch trocknet, gehobelt oder anderweitig bearbeitet wird, ist damit allein noch nicht gesagt.
Das ist insbesondere bei Produkten aus dem Bereich Schnitt- & Rundholz wichtig, wenn Maße für ein konkretes Projekt benötigt werden.
Was ist das Fertigmaß?
Das Fertigmaß ist das Maß, das nach den vorgesehenen Bearbeitungsschritten tatsächlich erreicht werden soll beziehungsweise am fertigen Produkt vorhanden ist.
Zwischen Einschnittmaß und Fertigmaß können insbesondere zwei Vorgänge liegen:
- Trocknung
Holz gibt Feuchtigkeit ab und schwindet. Dadurch verändern sich seine Abmessungen. - Hobeln
Beim Hobeln wird Material von der Oberfläche abgetragen. Der fertige Querschnitt ist deshalb kleiner als der Querschnitt vor dem Hobeln.
Wie groß der Unterschied ausfällt, lässt sich nicht mit einem allgemeinen Pauschalwert angeben. Er hängt unter anderem vom Ausgangsmaß, Holzfeuchte, Holzart und der vorgesehenen Bearbeitung ab. In der Praxis weisen Hersteller deshalb Einschnitt- und Fertigmaße teilweise ausdrücklich getrennt aus. Immer gehobelt geliefert werden beispielsweise Terrassendielen aus Lärche und Rhombusleisten aus Lärche.
Sägerau ist nicht dasselbe wie frisch
Hier werden zwei Dinge häufig miteinander verwechselt.
Sägerau beschreibt die Oberfläche: Das Holz besitzt nach dem Sägen noch seine typische Sägestruktur und wurde nicht glatt gehobelt.
Frisch oder kammergetrocknet beschreibt dagegen den Feuchtezustand beziehungsweise die Trocknung.
Ein Holz kann deshalb beispielsweise kammergetrocknet und trotzdem sägerau sein. Bei gehobelter Ware kommt ein weiterer Bearbeitungsschritt hinzu.
Wer für Lärchenbauholz oder Fichtenbauholz einen bestimmten fertigen Querschnitt benötigt, sollte deshalb darauf achten, ob in Angebot oder Bestellung ein Einschnittmaß oder ein tatsächliches Fertigmaß genannt wird.
Und was bedeutet das bei der Länge?
Auch bei der Länge muss klar sein, ob die Ausgangslänge oder die gewünschte fertige Zuschnittlänge gemeint ist.
Ein einfaches Beispiel: Benötigt wird ein Pfosten mit 220 cm Fertiglänge. Als Ausgangsmaterial steht ein Abschnitt mit 250 cm zur Verfügung. Dann wird der Pfosten auf 220 cm gekappt. Es entstehen 30 cm Längenrest beziehungsweise Verschnitt.
Das Gleiche gilt, wenn beispielsweise ein Rundholz mit 5,00 m Länge zunächst in zwei Abschnitte von jeweils 2,50 m gekappt und daraus jeweils ein 2,20-m-Pfosten gefertigt wird. Pro Pfosten bleiben dabei 30 cm Längenrest.
Dieser Längenverschnitt hat mit dem Unterschied zwischen sägerau und gehobelt nichts zu tun. Er entsteht durch die verfügbaren Ausgangslängen und den gewünschten Zuschnitt.
Warum ist die Unterscheidung bei der Bestellung wichtig?
Bei Schnittholz sollte eindeutig sein:
| Angabe | Was ist gemeint? |
|---|---|
| Einschnittmaß | Querschnitt beim Sägen |
| Fertigmaß | Maß nach der vorgesehenen Weiterbearbeitung |
| Sägerau | Oberflächenzustand nach dem Sägen |
| Gehobelt | Oberfläche wurde durch Hobeln bearbeitet |
| Fertiglänge | gewünschte Länge nach dem Ablängen |
Gerade bei maßkritischen Anwendungen sollte deshalb nicht aus einem angegebenen Einschnittmaß automatisch auf das spätere Fertigmaß geschlossen werden.
Bei Eichenbauholz, Lärchen- oder Fichtenbauholz sowie anderen Produkten aus Schnitt- & Rundholz ist entscheidend, in welchem Bearbeitungszustand das angegebene Maß gilt.
Kurz zusammengefasst
- Einschnittmaß und Fertigmaß sind nicht automatisch dasselbe.
- Das Einschnittmaß beschreibt das Maß beim Sägen.
- Trocknung und Hobelung können den Querschnitt anschließend verändern.
- Sägerau und gehobelt beschreiben dagegen die Oberflächenbearbeitung.
- Bei der Länge muss zusätzlich berücksichtigt werden, welche Ausgangslänge vorhanden ist und auf welches Maß das Holz gekappt werden soll.
Wer Schnittholz bestellt, sollte deshalb immer prüfen, ob ein angegebenes Maß als Einschnittmaß oder als tatsächliches Fertigmaß verstanden wird.






